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Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch (Info)

Kategorie: Gattung: Fleisch, Information

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Info
Von Elisabeth Dietz

Nach den Fleischskandalen der vergangenen Zeit sind sich Politiker und
Branchenvertreter im Prinzip einig: Die Verbraucher haben ein Recht zu
wissen, woher das Fleisch stammt, das sie essen. So ist seit dem 1.
Januar 2001 für deutsches Rindfleisch eine vollständige
Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben, seit dem 1.
Januar 2002 für Rindfleisch allgemein. Mit Hilfe eines aufwändigen
Dokumentationssystems soll sich die Herkunft des Fleisches von der
Ladentheke bis zur Geburt zurückverfolgen lassen. Das Ganze soll auch
einen lückenlosen Nachweis im Rahmen einer Tierseuchenbekämpfung
gewährleisten.

Die Vorschriften beschränken sich allerdings auf unbehandeltes
frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie auf zerkleinertes
Rindfleisch wie Gulasch und Rinderhackfleisch.

_Rückverfolgung von der Ladentheke bis zum Stall_ Jedes neugeborene
Kalb wird registriert und bekommt eine individuelle Nummer - die so
genannte Ohrmarkennummer. Alle Nummern sind zentral in einer
staatlichen Datenbank gespeichert. Ausserdem besitzt jedes Rind einen
Tierpass, in den alle Orts- und Besitzerwechsel eingetragen werden.
Damit ist der gesamte Lebensweg jedes einzelnen Tieres dokumentiert.

Beim Schlachthof werden die Ohrmarkennummer in den Computer eingegeben
und die Pässe aufbewahrt. Der Computer verbindet die Ohrmarkennummer
mit einer laufenden Schlachtnummer, die die Rückverfolgbarkeit
ermöglicht. Zur Vereinfachung werden beim weiteren Zerteilen die
Stücke mehrerer Tiere zu einer Gruppe zusammengefasst. Sie erhalten
die so genannte Ident-Nummer. Diese Ident-Nummer steht auch auf dem
Etikett der Stücke, die der Metzgermeister vom Schlachthof bekommt.
Ausserdem steht unter anderem darauf, wo das Tier geboren, gemästet,
geschlachtet und zerlegt wurde.

Der Metzger überträgt die Angaben auf die Etiketten der
Fleischverpackungen, die den Kunden zum Kauf angeboten werden. Die
Kennzeichnung ist auch für lose Ware aus der Fleischtheke
verpflichtend. In diesem Fall müssen die Angaben auf einem Schild
stehen, das gut sichtbar in oder an der Fleischtheke angebracht ist
oder auf einem Wandposter, auf Handzetteln und Deckenhängern. Das
ganze Verfahren ist für alle Beteiligten zwar sehr aufwändig,
bedeutet jedoch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

_Was muss aufs Etikett?_ Kennzeichnungen, die seit dem 1. Januar 2002
für Rindfleisch zwingend erforderlich sind: 1.
Referenzcode/Ident-Nummer des Rindes 2. Zulassungsnummer der
Schlachtstätte (ES-Nummer) 3. Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes
(EZ-Nummer) 4. Staat/Staaten der Geburt, Mast, Schlachtung und
Zerlegung - sofern Geburt, Mast und Schlachtung in einem Staat erfolgt
sind, genügt die Angabe "Herkunft: Name des Staates".

_Kennzeichnung bei loser Ware häufig nicht korrekt_ ServiceZeit
KostProbe hat stichprobenartig die Kennzeichnung von abgepacktem und
losem Rindfleisch in 50 Supermärkten und Metzgereien in NRW getestet.
Wie gut werden die Verbraucher informiert? Bei abgepacktem Fleisch
funktioniert die Kennzeichnung in der Regel. Lediglich ein Metzger
hatte "vergessen", dass Kalbfleisch auch vom Rind stammt und dieses
nicht etikettiert, ein weiterer hatte nur Etiketten mit
unvollständigen Angaben aufs Fleisch geklebt.

Bei lose verkauftem Fleisch sahen die Ergebnisse allerdings nicht so
gut aus: Nur bei 48 Prozent der getesteten Betriebe war die
Kennzeichnung in Ordnung, bei 52 Prozent war sie nicht korrekt,
unvollständig oder fehlte völlig. Vor der Kamera wollte keiner der
betroffenen Metzger Stellung dazu nehmen. Auf Nachfrage erklärten sie,
es würde im Grunde sowieso niemanden interessieren, sie hätten es
gerade vergessen, es frage sowieso kein Kunde danach usw.
Der Amtsleiter des Düsseldorfer Amtes für Verbraucherschutz, Dr.
Peter Steinbüchel, kennt solche Ausreden, doch inzwischen geht er
gegen die schwarzen Schafe vor. Er belehrt die Gewerbetreibenden,
verwarnt sie und bittet sie auch zur Kasse: Bei fehlender Etikettierung
kann eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

_Meist deutsches Rindfleisch im Angebot_ Unser Stichprobentest zeigte
auch: Fast ausschliesslich deutsches, französisches und argentinisches
Rindfleisch sind in den Geschäften zu finden. Importe kommen aber auch
aus den Niederlanden und Polen zu uns. Doch die tauchen auf keinem
Etikett auf. Der Grund: Das Importfleisch geht in die Wurst, in die
Gastronomie und in Fertiggerichte. Kantinen, Gaststätten, Wurst- und
Fertiggerichthersteller müssen den Kunden nämlich nicht mitteilen,
woher ihr Rindfleisch stammt. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen. Dasselbe gilt übrigens auch für Rindfleischprodukte wie
Wurst, Innereien oder vorgewürzte Steaks. In den Augen von
Verbraucherschützern ist dies ein grosser Mangel, daher ihre
Forderung: Auch bei verarbeitetem Fleisch sollte die Herkunftsangabe
verpflichtend sein. Ausserdem müssen die Verbraucher besser darüber
informiert werden, dass es die Herkunftskennzeichnung überhaupt gibt,
denn bei vielen ist das noch gar nicht angekommen.

Die genauen Testergebnisse finden Sie hier.
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20020923/b_1.1.phtml

Weitere Informationen:
* Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW Tannenstr. 24 b
40476 Düsseldorf Tel. (02 11) 45 86-500 Fax (02 11) 45 86-501
Internet: www.lej.nrw.de E-Mail: poststelle@lej.nrw.de
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20020923/b_1.phtml

Stichworte: Fleisch, Info, Information, Rind




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